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OGH, Beschluss vom 24.5.2004, 4 Ob 21/05zLeitsatz: Das Nebenrecht eines Gewerbes darf nur ausgeübt werden, wenn auch das Gewerbe betrieben wird, aus dem es abgeleitet wird (OGH, Beschluss vom 24.5.2004, 4 Ob 21/05z)
Neues Kartell-Verfahrensrecht der europäischen GemeinschaftNeues Kartell-Verfahrensrecht der europäischen Gemeinschaft ab 1. 5. 2004 hat Auswirkungen auf das nationale Kartellrecht
Domain-Grabbing ist sittenwidriger BehinderungswettbewerbDomain-Grabbing stellt einen Fall des sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs dar, das in Form von Domain-Vermarktung und der Domain-Blockade vorkommt.
Übernahme eines fremden WerbemittelsDie (unmittelbare) Übernahme eines fremden Werbemittels ist als sittenwidrige "schmarotzerische Ausbeutung" einer fremden Leistung zu beurteilen, wenn das Arbeitsergebnis eines anderen ohne jede ins Gewicht fallende eigene Leistung ganz oder in erheblichen Teilen glatt übernommen wird und der Übernehmer das damit angebotene Erzeugnis im Hinblick auf seine Kostenersparnis preisgünstiger anbieten kann, sodass er letztlich dem Mitbewerber mit dessen eigener Leistung Konkurrenz mache.
Werbung mit Statt-PreisenDie Werbung mit Preisgegenüberstellung durch "statt" - Preise ist so lange erlaubt, solange die Umworbenen nicht irregeführt oder verunsichert werden.
Verhältnis Veröffentlichung der Unterlassungsverflichtung und WiderrufDer OGH sprach zum Verhältnis Veröffentlichung der Unterlassungsverflichtung und Widerruf aus, dass die Verurteilung des Bekl zum Widerruf einer herabsetzenden Tatsachenbehauptung nach § 7 Abs 1 UWG und die Ermächtigung des Klägers zur Urteilsveröffentlichung nach § 25 UWG im Einzelfall nebeneinander bestehen können
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