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Domain-Grabbing ist sittenwidriger Behinderungswettbewerb

Domain-Grabbing stellt einen Fall des sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs dar, das in Form von Domain-Vermarktung und der Domain-Blockade vorkommt.

Bei der Domain-Vermarktung bewirkt jemand, ohne selbst Mitbewerber des Kennzeicheninhabers zu sein, die Registrierung einer Domain ausschließlich deshalb, um vom Inhaber des Kennzeichens einen finanziellen Vorteil für die Übertragung der aus seinem Kennzeichen gebildeten Domain zu erlangen. Bei der Domain-Blockade wird eine Domain nur zum Schein oder überhaupt nicht benützt, sondern nur belegt, um derart ein Vertriebshindernis für einen Dritten zu errichten. Die Behinderungsabsicht muss im Zeitpunkt des Domainerwerbs vorliegen, wobei es in aller Regel genügt, dass der Kl den Sachverhalt beweist, aus dem kein nachvollziehbares Eigeninteresse des Bekl am Rechtserwerb der Domain erkennbar ist.

OGH 10.2.2004, 4 Ob 229/03k - autobelehnung.at
Zum Downloaden bitte klicken! Download: Entscheidung im Volltext (23 KB)


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