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Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten

12.07.2006 - Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu hat er in kurzen regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sich etwa Betroffene per E-Mail an ihn wenden.

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger die Löschung des Beitrags innerhalb einer Frist von 24 Stunden verlangt. Den Einwand des Beklagten, dass es ihm wegen Abwesenheit nicht möglich war, innerhalb der gesetzten Frist die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und eine Löschung durchzuführen, erachtete das Gericht als unerheblich.
So entschied das Amtsgericht Winsen/Luhe (Deutschland) in seinem Urteil vom 6.6.2005, AZ 23 c /155/05. Nicht unerwähnt bleiben darf allerdings - an dieser Stelle Dank an Kollegen Dr. Bahr, der den Sachverhalt offenbar mit einem Kalender in der Hand studierte - dass der Kläger die 24 Stunden-Frist an einem Sonntag setzte, wodurch dem Beklagten nur ein halber Arbeitstag als Reaktionszeit zur Verfügung stand.

Weiterführende Informationen: Urteil vom 6.6.2005, AZ 23 c /155/05
Aktuelle Infos Kanzlei Dr. Bahr


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