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Foren-Betreiber haftet für verspätete Entfernung von rechtswidrigen Inhalten12.07.2006 - Der Betreiber eines Diskussionsforums im Internet ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass beleidigende Äußerungen gegenüber Dritten aus dem Forum entfernt werden. Hierzu hat er in kurzen regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sich etwa Betroffene per E-Mail an ihn wenden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger die Löschung des Beitrags innerhalb einer Frist von 24 Stunden verlangt. Den Einwand des Beklagten, dass es ihm wegen Abwesenheit nicht möglich war, innerhalb der gesetzten Frist die E-Mail des Klägers zur Kenntnis zu nehmen und eine Löschung durchzuführen, erachtete das Gericht als unerheblich. Weiterführende Informationen: Urteil vom 6.6.2005, AZ 23 c /155/05 Zurück zur Übersicht... |
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