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OGH zur markenrechtlichen Verwechslungsgefahr22.03.2006 - Je größer die Kennzeichnungskraft einer Marke ist, desto eher ist die Verwechslungsgefahr selbst dann zu bejahen, wenn das Kollisionszeichen ein allgemein bekannter Begriff ist;
dabei ist vor allem auch zu berücksichtigen, dass das Publikum die ähnlichen Zeichen in der Regel nicht gleichzeitig wahrnimmt, sondern dem Wahrnehmungsbild nur ein mehr oder weniger verschwommenes Erinnerungsbild gegenübersteht, und dass der Grad der Aufmerksamkeit von der Art der Ware oder Dienstleistung abhängt . So entschied der OGH in seinem Beschluss 4 Ob 25/05p vom 26.4.2005. Zurück zur Übersicht... |
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