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Systemnutzungstarife: Beschwerde/Anträge der Energie AG OÖ zurück- bzw. abgewiesen06.12.2005 - Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 17.03.2005
In seiner Entscheidung vom 17.3.2005 gelangte der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass die von der E-Control angeordneten Systemnutzungstarife (Strompreissenkung) aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden sind. Zurück zur Übersicht... |
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