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Richtlinienvorschlag über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

04.04.2006 - Die Europäische Kommission plant einheitliche Regelungen über die Anwendung der Mediation bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und ein Mindestmaß an Kompabilität der nationalen zivilrechtlichen Verfahrensvorschriften.

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie vorgeschlagen, die die Förderung des Zugangs von Einzelpersonen und Wirtschaftsteilnehmern zu geeigneten Streitschlichtungsverfahren zum Ziel hat. Insbesondere sollen Unklarheiten ausgeräumt werden, die in Fällen mit grenzüberschreitenden Elementen typischerweise auftreten, ohne jedoch den Geltungsbereichs der Richtlinie auf Situationen mit grenz- überschreitenden Bezügen einzuschränken. Hinsichtlich der Wirkung der Mediation auf Verjährungsfristen und der Wahrung der Vertraulichkeitspflicht des Mediators in nachfolgenden Gerichtsverfahren soll ein Mindestmaß an Kompatibilität der zivilrechtlichen Verfahrensvorschriften geschaffen werden. Nach dem Erwägungsgrund 9 der Richtlinie sollen die Gerichte die Möglichkeit erhalten, die Parteien auf die Mediation zu verweisen. Dabei ist aber der Grundsatz der Freiwilligkeit der Mediation zu wahren. Der Vorschlag sieht vor, dass die Richtlinie bis spätestens 1. September 2007 umzusetzen ist.

Richtlinienvorschlag im Volltext 


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