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Leerer Einspruch gegen den Zahlungsbefehl reicht aus

06.06.2011 - Der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl hat im Gerichtshofverfahren den inhaltlichen Anforderungen an eine Klagebeantwortung zu entsprechen. Eine Sanktion ist jedoch nicht vorgesehen. Reicht ein "leerer Einspruch" um Säumnisfolgen abzuwenden?

Gem § 248 Abs.1 ZPO muss der Einspruch gegen den Zahlungsbefehl im Gerichtshofverfahren den inhaltlichen Anforderungen an eine Klagebeantwortung entsprechen. Eine Sanktion ist jedoch nicht vorgesehen. Das OLG Wien erkannte in seiner Entscheidung vom 15. 3. 2011, 1 R 292/10h, dass auch ein leerer Einspruch, der sich auf die Mitteilung, dass Einspruch erhoben wird, beschränkt, nicht zurückgewiesen werden kann und den Eintritt von Säumnisfolgen verhindert.

KD

Quelle: LexisNexis Rechtsnews


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Justitia

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