Home
Kanzlei
Kontakt
Tätigkeitsgebiete
News Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht Immobilienrecht IP-Recht Prozessvertretung Varia Versicherungsrecht Wettbewerbsrecht
Archiv
Mandantenbereich


EuGH zum Schutz der Insassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

06.05.2008 - In einer Entscheidung vom 19.4.2007 hatte sich der EuGH mit der Frage zu beschäftigen, ob für Personenschäden, die eine Person erleidet, die auf der Ladefläche mitfährt, Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Das Ergebnis vorweggenommen: In seiner Entscheidung in der Rechtssache C‑356/05 bejahte der EuGH einen solchen Anspruch. Nach Ansicht des EuGH hat die Pflichtversicherung die Haftpflicht für Personenschäden aller Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers zu decken, die aus der Nutzung eines Fahrzeuges resultieren.

Die Zweite Kfz- Haftpflichtversicherungs-Richtlinie regelt (enge) Ausnahmen von der Verpflichtung, die Opfer von Unfällen zu schützen. Andere Deckungsausschlüsse dürften nicht dadurch konstruiert werden, dass bestimmte Personen vom Begriff des "Fahrzeuginsassen" und damit vom Versicherungsschutz ausgenommen werden.

In Österreich normiert das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG) in § 2 Abs 1, dass Ansprüche von Geschädigten gedeckt sind, wenn durch die Verwendung des Kfz ein Schaden entsteht. Der Schaffung von Risikoausschlüssen schiebt § 4 KHVG mit einem taxativen Katalog von Ausschlussgründen einen Riegel vor. (KD)


 Zurück zur Übersicht...

Großschaden

RSS-Feed
T +43-1 402 12 12 F +43-1 402 12 12 60 Opernring 7 1010 Wien Mail kanzlei@decker.eu