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BGH: Bei Online-Verkauf ist ohne anderslautenden Hinweis sofortige Versendung notwendig

14.07.2006 - BGH, Urteil vom 7.04.2005, Az.: I ZR 314/02

Der von der Werbung eines Internet-Versandhauses angesprochene Durchschnittsverbraucher erwartet nach dem deutschen Höchstgericht in der Regel, dass die beworbene Ware im Internet-Versandhandel unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmißverständlich hingewiesen wird. Unterlässt der Verkäufer einen Hinweis, dass die angebotenen Waren zu dem angekündigten oder nach den Umständen zu erwartenden Zeitpunkt nicht verfügbar sind, handelt er irreführend. Der geforderte Hinweis auf abweichende Lieferfristen kann allerdings nach dem Bundesgerichtshof zulässigerweise auch dadurch erfolgen, dass ein Link auf eine Unterseite gesetzt wird.

BGH, Urteil vom 7.04.2005, Az.: I ZR 314/02
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