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Änderung des Basiszinssatzes zum 31.12.200804.02.2009 - Seit dem 1.1.2009 gilt für die gesetzlichen Zinsen bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften ein Zinssatz von 9,88%.
Gemäß § 352 UGB beträgt der gesetzliche Zinssatz bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Der Anknüpfungszinssatz hat sich seit seiner Einführung durch das ZinsRÄG wie folgt entwickelt:
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