Home
Kanzlei
Kontakt
Tätigkeitsgebiete
News
Archiv Arbeitsrecht Gesetzgebung Immobilienrecht IP-Recht IT-Recht Prozessvertretung Varia Versicherungsrecht Wettbewerbsrecht
Mandantenbereich


BGH zur Rechtsschutzversicherung

14.07.2006 - Prozesskosten in Rechtsstreit über versicherte und unversicherte Ansprüche

Wird ein Rechtsstreit teils über versicherte, teils über unversicherte Ansprüche geführt, hat der Rechtsschutzversicherer die Quote der Prozesskosten zu erstatten, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig ist, entschied der deutsche Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 4. Mai 2005.

BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - IV ZR 135/04


 Zurück zur Übersicht...

Bilder

RSS-Feed
T +43-1 402 12 12 F +43-1 402 12 12 60 Opernring 7 1010 Wien Mail kanzlei@decker.eu