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BGH zur Rechtsschutzversicherung14.07.2006 - Prozesskosten in Rechtsstreit über versicherte und unversicherte Ansprüche
Wird ein Rechtsstreit teils über versicherte, teils über unversicherte Ansprüche geführt, hat der Rechtsschutzversicherer die Quote der Prozesskosten zu erstatten, die dem Anteil am Gesamtstreitwert entspricht, für den er eintrittspflichtig ist, entschied der deutsche Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 4. Mai 2005. BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - IV ZR 135/04 Zurück zur Übersicht... |
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