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Wegfall der Wiederholungsgefahr bei Schließung des Unternehmens

14.07.2006 - Im Anschluss an seine Vorjudikatur (zB SZ 45/14 = ÖBl 1972,126) sprach der OGH aus, dass bei Schließung des Unternehmens im allgemeinen die Wiederholungsgefahr wegfallen wird, wenn nicht ernstliche Anzeichen dafür bestehen, dass es - wenn auch in anderer Form - wieder aufgenommen wird.

Wenn eine beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht wird, ist das Verfahren nur auf Begehren des Klägers fortzusetzen andernfalls ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären (so schon OGH vom 33.10.1998, 8 ObA 2344/96f, verstärkter Senat).

OGH, Beschluss vom 14.3.2005, 4 Ob 281/04h


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