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Fehlende Unterscheidungskraft einer Marke 'Delicado'

13.08.2008 - Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte sich mit der Frage der Unterscheidungskraft des Kennzeichens „Delicado“ zu befassen und gelangte zu dem Ergebnis, dass diese für Waren der Klasse 29 nicht vorliegt.

Die Frage der Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Kennzeichens ist vor allem im Hinblick auf Herkunftsfunktion als Hauptfunktion einer Marke zu prüfen. Eine Marke soll dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Ware oder Dienstleistung garantieren, indem sie es ihm ermöglicht, diese Ware oder Dienstleistung ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden.

Mit der Frage der Unterscheidungskraft des Kennzeichens „Delicado“ für Waren der Klasse 29 (vor allem Butter, Fette, Öle, Milch und Milchprodukte) hatte sich vor Kurzem der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung 2006/04/0110 vom 28.5.2008 zu befassen. Das Wort „delicado“ hat sowohl im Spanischen als auch im Portugiesischen mehrere Bedeutungen. Das Patentamt vertrat die Auffassung, dass die Verbraucher „delicado“ unweigerlich mit "delikat" in Verbindung bingen und es in weiterer Folge damit gleichsetzen würden. Mangels der erforderlichen Unterscheidungskraft nach § 4 Abs. 1 Z 3 Markenschutzgesetzes wurde die Anmeldung daher abgewiesen.

Die Argumentation der Anmelderin, dass Deskriptivität und mangelnden Unterscheidungskraft gemeinsam zu beurteilen wären – Unterscheidungskraft daher immer schon dann vorliegen würde, wenn das Zeichen nicht beschreibend ist - konnte den Verwaltungsgerichtshof nicht überzeugen. Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EugH und eigene Vorjudikatur hielt er fest, dass die Eintragungshindernisse des § 4 MaSchG unabhängig und getrennt voneinander zu prüfen sind. Da der VwGH auch die Beurteilung des Patentamtes, die beteiligten Verkehrskreise werden das Wort "Delicado" mit dem deutschen "delikat" übersetzen, nicht beanstandete, blieb es bei der Abweisung der Anmeldung.

KD


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Tanja Hilber


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