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Vorratsspeicherung von TelefonverbindungsdatenDie Anbieter von Diensten im Bereich Sprachtelephonie und Internet sollen nach einem Vorschlag der EU-Justizminister verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten, die bei beim Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, bis zu 48 Monate lang zu speichern. Quelle: Zurück zur Übersicht... |
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