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Vorratsspeicherung von Telefonverbindungsdaten

Die Anbieter von Diensten im Bereich Sprachtelephonie und Internet sollen nach einem Vorschlag der EU-Justizminister verpflichtet werden, Verbindungs- und Standortdaten, die bei beim Telefonieren, E-Mailen, SMS-Versand, Surfen, Chatten oder Filesharing anfallen, bis zu 48 Monate lang zu speichern.

Quelle:
heise online
Juridicum online


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