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Unsachgemäßes Hantieren des Versicherungsnehmers beim Reparaturversuch seines PKW12.07.2006 - OGH 11. 5. 2005, 7 Ob 46/05y
Der Versicherungsnehmer der beklagten Haftpflichtversicherung wollte einen Wackelkontakt in der Elektronik seines PKW kostengünstig selbst reparieren. In einer bei der Klägerin gegen Feuer versicherten Lagerhalle hob er das Fahrzeug mittels Hubstapler im Heckbereich auf und stellte zur Absicherung mehrere Holzpaletten darunter. Danach stellte er einen 500 Watt Halogenscheinwerfer in unmittelbarer Nähe auf, um den hochgehobenen Wagenteil auszuleuchten. Beim Hochheben des Fahrzeuges kam es zu einer Beschädigung der Kraftstoffleitung bzw. des Tanks, sodass (unbemerkt) Benzin austrat. Es entwickelte sich ein Benzindampf-Luftgemisch das sich an der heißen Oberfläche des Halogenscheinwerfers entzündete und explodierte; die Halle brannte nahezu zur Gänze ab. OGH 11. 5. 2005, 7 Ob 46/05y Zurück zur Übersicht... |
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