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Taggeld auch bei Arbeitslosigkeit14.07.2006 - OGH am 02.03.2005, 7 Ob 316/04b
Ein Konsument schloss im Jahr 2000 eine private Unfallversicherung ab, die auch die Auszahlung eines Taggeldes beinhaltete. Der Versicherungsnehmer wurde arbeitslos und erlitt kurz vor seinem beruflichen Wiedereinstieg einen Unfall, bei dem er so schwer verletzt wurde, dass er seither invalide ist. Der Arbeitsvertrag wurde deshalb aufgelöst. Die private Unfallversicherung weigerte sich unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen das Taggeld auszuzahlen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Bundesministeriums für Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachdem Versicherungseistungen aus dem Titel Taggeld unter Berufung auf die Versicherungsbedingungen verweigert wurde. Quelle: VKI Verbraucherrecht.at Zurück zur Übersicht... |
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