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Verbandsverantwortlichkeitsgesetz

strafrechtliche Verantwortung von Verbänden

Der Gesetzesentwurf sieht vor, eine strafrechtliche Verantwortlichkeit von Verbänden (juristische Personen sowie bestimmte Gesellschaften, insbesondere Personenhandelsgesellschaften) einzuführen. Nach dem Entwurf sollen Verbände grundsätzlich für jeden Deliktstypus verantwortlich sein können, der im Besonderen Teil des StGB oder in den Nebengesetzen enthalten ist; offen bleibt lediglich die Anpassung des Finanzstrafgesetzes. Als Sanktion sollen Geldbußen nach einem Tagessatzsystem (bemessen an der Ertragslage des Verbandes)verhängt werden können. Eine bedingte Nachsicht soll möglich sein. Prozessual sieht der Entwurf Sonderbestimmungen für das Verfahren gegen Verbände vor. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

--> Regierungsvorlage zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (56 KBs)
--> Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage (318 KBs)


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