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Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG

grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmensrechts

Hauptziel der Reform ist eine grundlegende Modernisierung des Handelsgesetzbuches als zentraler Beitrag zur Vereinfachung und Deregulierung des Unternehmensrechts. Gleichzeitig sollen unnötige Differenzierungen zwischen Handels- und allgemeinem bürgerlichen Recht aufgegeben werden und eine großzügige und umfassende Rechtsbereinigung dieses Bereiches erfolgen. Dies trägt zur Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr bei. Soweit keine anderen Anordnungen getroffen werden, tritt das HaRÄG mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

--> Regierungsvorlage Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG (238 KBs)
--> Erläuternde Bemerkungen zum Handelsrechts-Änderungsgesetz - HaRÄG (1289 KBs)


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