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Feststellungsverfahren nach § 20 Abs 2 ElWOG

06.12.2005 - VwGH Erkenntnis 7. September 2004, Zahl 2003/05/0094

Beim Anspruch auf Feststellung nach § 20 Abs 2 ElWOG wird festgestellt, ob die Verweigerung des Netzzugangs durch den Netzbetreiber am Tag der Verweigerung zu Recht erfolgte. Die Verweigerungserklärung des Netzbetreibers begrenzt inhaltlich den Gegenstand des Feststellungsverfahrens und es können daher nur die Gründe, die der Netzbetreiber für seine Verweigerung herangezogen hat, Gegenstand des Feststellungsverfahrens sein; ein "Nachschieben" von Verweigerungsgründen während des Feststellungsverfahrens kommt nicht in Betracht.

VwGH Erkenntnis 7. September 2004, Zahl 2003/05/0094
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