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'Shopping City' ist für Einkaufszentren glatt beschreibend

31.08.2006 - Die klagende Betreiberin der "Shopping City Süd", Österreichs größtem Einkaufszentrums, hatte die Betreiber der "Shoppingcity Seiersberg" unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen. Für die Klägerin war seit 1976 eine Wortbilmarke "SCS" und seit 2003 auch die Wortmarke "Shopping City" registriert.

Wie schon die beiden Vorinstanzen wies auch der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung 4 Ob 38/06a - Shopping City die Klage, die auf Unterlassung, Einwilligung in die Markenlöschung, Urteilsveröffentlichung, Rechnungslegung und Zahlung gerichtet war ab.

Die Klägerin konnte sich nicht erfolgreich auf ihre Rechte aus den eingetragenen Marken berufen, weil die Bezeichnung "Shopping City" für ein Einkaufszentrum glatt beschreibend ist.

"Dumm gelaufen" könnte man sagen: aus der Klage auf Einwilligung in die Markenlöschung wurde nichts und nebenher steht damit auch fest, dass die Klagemarken selbst nicht schutzfähig und damit löschungsreif sind. Eigentor!!

KD


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Tanja Hilber


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