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Verwertungsgesellschaftengesetz 2005

Mit dem neuen Gesetz soll der bisher auf das aus dem Jahr 1936 stammende Verwertungsgesellschaftengesetz und die Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 aufgeteilte Rechtsstoff in einem einheitlichen neuen Gesetz zusammengefasst und umfassend modernisiert werden. Im Mittelpunkt der Reform steht zum einen eine wirksamere Gestaltung der Staatsaufsicht, die durch eine neu geschaffene Aufsichtsbehörde beim Bundeskanzleramt wahrgenommen werden soll. Zum anderen soll die Schlichtung von Streitigkeiten über die kollektive Rechteverwaltung (insbesondere die Höhe des Entgelts für die Nutzungsbewilligungen und die gesetzlichen Vergütungsansprüche) neu geordnet und die Schiedskommissionen nach dem Verwertungsgesellschaftengesetz 1936 und die Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1980 durch eine einheitliche, zweckmäßigere und vor allem verfassungskonforme Behördenstruktur (Schlichtungskommission und Urheberrechtssenat) ersetzt werden. Ferner werden die Organisationsvorschriften für Verwertungsgesellschaften sowie ihre Pflichten gegenüber ihren Bezugsberechtigten und gegenüber den Nutzern der von ihnen wahrgenommenen Rechte eingehender geregelt.

 --> Entwurf des Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 (167 KBs)

--> Erläuternde Bemerkungen zum Ministerialentwurf (158 KBs)


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