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Schiedsrechts-Änderungsgesetz

Das Schiedsverfahrensrecht soll künftig durch ein einheitliches Gesetz für Handelschiedsverfahren und sonstige (nationale und internationale) Schiedsverfahren modernisiert und an das UNCITRAL-Modellgesetz über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit angepasst werden. Neu aufgenommen wurde in den Entwurf eine echte „Schiedshängigkeit, die die Anrufung staatlicher Gerichte ausschließt und die Möglichkeit der Anordnung vorläufiger oder sichernder Maßnahmen durch das Schiedsgericht sowie die Möglichkeit für das Schiedsgericht, über seine Zuständigkeit mit selbstständig anfechtbarem Schiedsspruch zu entscheiden. Das Schiedsrechts-Änderungsgesetz soll mit 1.1.2006 in Kraft treten. Auf Schiedsverfahren, die noch vor dem 1. Jänner 2006 eingeleitet wurden, sollen die derzeit geltenden Bestimmungen weiter anwendbar sein.

--> Entwurf eines Schiedsrechts-Änderungsgesetzes (171 KBs)

--> Erläuternde Bemerkungen zum Ministerialentwurf (378 KBs)


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