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E-Card verletzt den Datenschutz von Arbeitslosen

Bereits kurz nach der Einführung des elektronischen Krankenscheins gibt es erste Fälle, in denen der Datenschutz verletzt wurde, berichtet die Die Presse.
Bei einem praktischen Arzt wurde beim Einlesen zweier e-cards "Kein Versicherungsschutz" gemeldet. Ein Anruf bei der Hotline der zuständigen Gebietskrankenkasse ergab, dass bei beiden Patienten der Versicherungsschutz aufrecht sei, jedoch bei einem Patienten dem Arbeitsamt Unterlagen zu seiner Person fehlten und der andere einen Termin beim Arbeitsamt versäumt oder eine ihm angebotene Arbeit nicht angenommen hatte.

Quelle: Die Presse
Juridicum Online 


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