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LG Stuttgart: Rettungskosten für auf Festplatte gespeicherte Daten fallen nicht unter Hausrat-Versic

12.07.2006 - LG Stuttgart am 25.August 2004, 5 S 106/04

Die Kläger haben bei der Beklagten eine Hausratsversicherung abgeschlossen. Infolge eines Blitzeinschlages kam es zu einer Überspannung, als deren Folge mehrere Komponenten des PC des Klägers beschädigt wurden. Diese wurden vom Versicherer ersetz. Der Kläger begehrte Aufwendungen, die er zur Wiederherstellung der Daten getätigt hat. Das LG Stuttgart führte in seiner Entscheidung aus, dass die auf der Festplatte gespeicherten Daten keine Sachen sind und wies den Anspruch ab. Da die Frage von grundlegender Bedeutung ist, wurde die Revision an den Bundesgerichtshof zugelassen.

Quelle:jurpc


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