Home Kanzlei Kontakt Tätigkeitsgebiete News Archiv Arbeitsrecht Gesetzgebung Immobilienrecht IP-Recht IT-Recht Prozessvertretung Varia Versicherungsrecht Wettbewerbsrecht Mandantenbereich |
Basiszinssatz am 30. Juni 2005 unverändertDurch das Zinsenrechts-Änderungsgesetz – ZinsRÄG wurde die Höhe der gesetzlichen Zinsen ab dem 1. August 2002 neu geregelt. Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften beträgt acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend.
Quelle:Österreichische Nationalbank Zurück zur Übersicht... |
|
|