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Internet-Provider zur Auskunft über Userdaten verpflichtet22.03.2006 - Nach einem Bericht der IFPI Österreich und von presstext.at hat der Oberste Gerichtshof über die Auskunftspflicht von Internet-Providern entschieden: diese müssen nunmehr Auskunft über Namen und Adressen der User erteilen.
Nach einem Bericht der IFPI Österreich und von presstext.at hat der Oberste Gerichtshof gestern über die Auskunftspflicht von Internet-Providern entschieden: diese müssen nunmehr Auskunft über Namen und Adressen der User erteilen. Bei der Auskunft über Namen und Adresse handle es sich um eine Stammdatenauskunft und nicht um eine Telekommunikationsüberwachung und der Auskunftsleistung stünden weder grundsätzliche, datenschutzrechtliche noch telekommunikationsrechtliche Bestimmungen entgegen. Anmerkung: roma locuta, causa ... Dass die strittige Frage damit endgültig und in jeder denkbaren Sachverhaltskonstellation zu Gunsten der Unterhaltungsindustrie und zu Lasten der Kunden der Provider entschieden sein sollte, ist zweifelhaft. Bis zur Veröffentlichung der Entscheidung samt Gründen bleibt die Sache noch spannend und ... non finita Zurück zur Übersicht... |
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