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'AQUA PANNONIA' für Mineralwässer und kohlensäurehältige Wässer nicht schutzfähig22.03.2006 - Mit Erkenntnis vom 12. Jänner 2005 entschied der Oberste Patent - und Markensenat, dass die Wortmarke "AQUA PANNONIA" für Mineralwässer und kohlensäurehältige Wässer nicht schutzfähig ist.
Zur Begründung führte der Senat aus, dass
Die Bezeichnung wird daher insgesamt von den angesprochenen Verkehrskreisen unmittelbar und ohne weiteres Nachdenken so verstanden, dass es sich dabei um Wasser aus einer Quelle handelt, die – geographisch gesehen – im pannonischen Raum liegt. Da solche Zeichen, die im Verkehr unter anderem zur Bezeichnung der Art oder geographischen Herkunft einer Ware dienen können, nach § 4 Abs 1 Z 4 MSchG von der Registrierung ausgeschlossen sind und eine Unterscheidungskraft infolge Benutzung nicht nachgewiesen war, wurde die Marke gelöscht. Zurück zur Übersicht... |
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